Vor rund 2 Wochen stellten wir unser Bibliothekssystem auf den Verbundstandard um. Damit verbunden waren Lernphasen für unsere Mitarbeiter, für die sich vieles geändert hat.
Mancher von Ihnen wird festgestellt haben, dass die Bibliothek Sie seit kurzem über bevorstehende Leihfristenden informiert, wenn Sie eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt haben.
Zudem werden auch die ersten Mahnungen per E-Mail verschickt.
Neu ist auch:
Die Bibliothek kann die Ausleihe von Medien bzw. Verlängerung von Leihfristen über das Semesterende hinaus untersagen, wenn kein neuer Studierenden-Ausweis vorliegt. Dies wird für Studierende in einer Umgewöhnungsphase für den aktuellen Zeitraum (März & April 2018) ausgesetzt, jedoch nach Abschluss des Sommersemesters 2018 vollumfänglich gültig.
Ziel dieser Maßnahme ist die Vermeidung von Mahnungen zum neuen Semesteranfang.