Keine Verlängerung von Leihfristen bei Mahngebühren

Änderung bei den Verlängerungen seit September 2018

Ab September 2018 kann die Leihfrist von ausgeliehenen Büchern und anderen Medien nur noch verlängert werden, sofern keine Mahngebühren auf die Entleihung angefallen sind.

Wenn Mahngebühren angefallen sind, müssen die Bücher/Medien umgehend zurückgebracht werden und können wieder entliehen werden, sobald die Mahngebühren bezahlt sind.