Ab September 2018 kann die Leihfrist von ausgeliehenen Büchern und anderen Medien nur noch verlängert werden, sofern keine Mahngebühren auf die Entleihung angefallen sind.
Wenn Mahngebühren angefallen sind, müssen die Bücher/Medien umgehend zurückgebracht werden und können wieder entliehen werden, sobald die Mahngebühren bezahlt sind.