Benutzungsordnung

Die Benutzungsrahmenordnung für die Zentrale Hochschulbibliothek Lübeck (21.12.2015) bildet die rechtliche Grundlage für die Bibliotheksbenutzung.

Die wichtigsten Regeln zusammengefasst

  • zur Benutzungsberechtigung
  • zu den Rechten und Pflichten der Benutzer
  • zu den Gebühren

Benutzungsberechtigt sind alle Angehörigen der Universität zu Lübeck und der Technischen Hochschule Lübeck sowie die Schüler und Lehrer der angeschlossenen Ausbildungsinstitute. Darüber hinaus kann eine Berechtigung zur Benutzung unter anderem an Mitglieder anderer Hochschulen und an sonstige Interessierte erteilt werden. Jeder Berechtigte hat sich persönlich auszuweisen.

Der Benutzer ist verpflichtet, den Vorschriften der Benutzungsrahmenordnung und der Hausordnung und den Anordnungen des Bibliothekspersonals nachzukommen. Der Benutzer hat das Bibliotheksgut und alle Einrichtungsgegenstände sorgfältig zu behandeln.

Gebühren fallen unter anderem für Fernleihbestellungen, Mahnungen, Benutzung (bei externen Nutzern) an. Die Höhe der Gebühren wird in der Gebührenordnung der Universität zu Lübeck geregelt.

Einen Ausdruck der Benutzungsordnung können Sie in der Leihstelle einsehen. Alternativ können Sie sich unsere Benutzungsordnung auch hier herunterladen.